Wichtige Neuerungen bei der Dauerbeköderung in der professionellen Schädlingsbekämpfung

MENÜ

Neue gesetzliche Regelungen zur Dauerbeköderung (BUD) bei der Ratten- und Mäusebekämpfung

Ab 2026 gelten strengere Vorschriften für den Einsatz von Rodentiziden – wir informieren Sie über Änderungen, Alternativen und die Umstellung auf modernes Monitoring.

Hinweis zur zukünftigen Regulierung der befallsunabhängigen Dauerbeköderung (BUD)

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) plant ein Verbot der prophylaktischen, befallsunabhängigen Dauerbeköderung (BUD) mit Antikoagulanzien oder Cholecalciferol. Das bedeutet, dass toxische Köder nur noch eingesetzt werden dürfen, wenn ein Schädlingsbefall zuvor nachgewiesen wurde und dann auch nur, für einen begrenzten Zeitraum.

Da alle Antikoagulanzien mindestens ein Ausschlusskriterium nach der EU-Biozid-Verordnung erfüllen, wird deren Einsatz maximal eingeschränkt.

Fazit: Die befallsunabhängige Dauerbeköderung (BUD) mit blutgerinnungshemmenden Giften Antikoagulanzien wird in Deutschland aufgrund von Umwelt- und Resistenzrisiken streng reglementiert und voraussichtlich ab dem 1. Juli 2026 verboten.

Die bisherigen Ausnahmen vom Verbot der Permanentbeköderung (befallsunabhängige
Dauerbeköderung) fallen weg. Konkret werden Antikoagulanzien – Rodentizide künftig
nicht mehr zugelassen für:

  • Präventiv- Vorbeugung eines Schadnagerbefalls
  • Verbot der Prophylaxe: Der Einsatz von Giftködern ohne nachgewiesenen, akuten
    Befall ist nicht mehr zulässig.

 

Die Lösung: Strategisches Monitoring ohne Giftköder

Das Ende der befallsunabhängigen Dauerbeköderung bedeutet kein Sicherheitsrisiko für Ihr Unternehmen. Wir besprechen rechtzeitig Alternativen mit Ihnen und stellen das Monitoringsystem in Ihrem Unternehmen dementsprechend um.

Alternativen:

VIP visuelle Kontrollen: Durchführung durch entsprechend geschulten Personals.

Einsatz von non-Tox Lockmitteln : Verwendung giftfreier Non-tox Indikator Produkte zur Befallsermittlung.

Digitale Fernüberwachung: Einsatz von Funkfallensystemen

Die Umstellung von der klassischen Dauerbeköderung, auf moderne Monitoring-Systeme ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch eine Chance für nachhaltigere Prozesse.

Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne!

Neue gesetzliche Vorgaben zur Nagetierbekämpfung: Mehr Monitoring, weniger Gift – wir bereiten Ihr Hygienekonzept rechtzeitig darauf vor.

Schicken sie uns eine Anfrage

Jetzt Angebot anfordern!​