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Neue gesetzliche Regelungen zur Dauerbeköderung (BUD) bei der Ratten- und Mäusebekämpfung
Ab 2026 gelten strengere Vorschriften für den Einsatz von Rodentiziden – wir informieren Sie über Änderungen, Alternativen und die Umstellung auf modernes Monitoring.
Hinweis zur zukünftigen Regulierung der befallsunabhängigen Dauerbeköderung (BUD)
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) plant ein Verbot der prophylaktischen, befallsunabhängigen Dauerbeköderung (BUD) mit Antikoagulanzien oder Cholecalciferol. Das bedeutet, dass toxische Köder nur noch eingesetzt werden dürfen, wenn ein Schädlingsbefall zuvor nachgewiesen wurde und dann auch nur, für einen begrenzten Zeitraum.
Da alle Antikoagulanzien mindestens ein Ausschlusskriterium nach der EU-Biozid-Verordnung erfüllen, wird deren Einsatz maximal eingeschränkt.
Fazit: Die befallsunabhängige Dauerbeköderung (BUD) mit blutgerinnungshemmenden Giften Antikoagulanzien wird in Deutschland aufgrund von Umwelt- und Resistenzrisiken streng reglementiert und voraussichtlich ab dem 1. Juli 2026 verboten.
Die bisherigen Ausnahmen vom Verbot der Permanentbeköderung (befallsunabhängige
Dauerbeköderung) fallen weg. Konkret werden Antikoagulanzien – Rodentizide künftig
nicht mehr zugelassen für:
- Präventiv- Vorbeugung eines Schadnagerbefalls
- Verbot der Prophylaxe: Der Einsatz von Giftködern ohne nachgewiesenen, akuten
Befall ist nicht mehr zulässig.
Die Lösung: Strategisches Monitoring ohne Giftköder
Das Ende der befallsunabhängigen Dauerbeköderung bedeutet kein Sicherheitsrisiko für Ihr Unternehmen. Wir besprechen rechtzeitig Alternativen mit Ihnen und stellen das Monitoringsystem in Ihrem Unternehmen dementsprechend um.
Alternativen:
VIP visuelle Kontrollen: Durchführung durch entsprechend geschulten Personals.
Einsatz von non-Tox Lockmitteln : Verwendung giftfreier Non-tox Indikator Produkte zur Befallsermittlung.
Digitale Fernüberwachung: Einsatz von Funkfallensystemen
Die Umstellung von der klassischen Dauerbeköderung, auf moderne Monitoring-Systeme ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch eine Chance für nachhaltigere Prozesse.
Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne!
Häufige Fragen zur Zulassungsänderung 2026
Wegfall der befallsunabhängigen Dauerbeköderung (kurz: BUD)
Was verändert sich ab dem Jahr 2026?
Nach dem aktuellen Informationsstand (Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, BAuA, Stand November 2025) ist ab dem 1. Juli 2026 die befallsunabhängige Dauerbeköderung mit gerinnungshemmenden Wirkstoffen (Antikoagulanzien) nicht mehr erlaubt. Giftköder gegen Nagetiere dürfen dann nur noch zeitlich befristet und ausschließlich bei nachgewiesenem Befall verwendet werden. Parallel entfallen die Produktzulassungen mehrerer Rodentizide für den dauerhaften Einsatz – eine Neuzulassung erfolgt nur noch für gezielte Bekämpfungsmaßnahmen.
Warum soll die befallsunabhängige Dauerbeköderung untersagt werden?
Antikoagulante Wirkstoffe gelten als umwelt- und gesundheitsschädlich und erfüllen mindestens ein Ausschlusskriterium der EU-Biozid-Verordnung. Hinzu kommt das wachsende Risiko von Resistenzen bei Nagetieren. Der dauerhafte, vorbeugende Einsatz von Giftködern wird deshalb stark eingeschränkt und künftig nur noch im Rahmen konkreter Bekämpfungen zugelassen.
Wer trifft die Entscheidung über das Verbot?
Die rechtlichen Grundlagen ergeben sich aus der EU-Biozid-Verordnung. In Deutschland setzt die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) die Vorgaben um und steuert die Zulassung der entsprechenden Produkte.
Welche Übergangsfristen sind bei der BUD vorgesehen?
Bei einer geänderten Zulassung gelten für bestehende Produkte Übergangsregelungen: eine Abverkaufsfrist von 180 Tagen sowie eine anschließende Aufbrauchfrist von 180 Tagen. Antikoagulante Produkte dürfen damit voraussichtlich bis Dezember 2026 verkauft und bis etwa Ende Juni 2027 aufgebraucht werden.
Was bedeutet der Wegfall der BUD konkret für mein Unternehmen?
Wer bislang auf dauerhafte Giftköder gesetzt hat, muss sein Hygiene- und Schädlingskonzept umstellen. Statt permanent ausgelegter Köder rückt die regelmäßige Überwachung (Monitoring) in den Vordergrund, um einen Befall frühzeitig zu erkennen und gezielt darauf zu reagieren.
Wie lässt sich ein Schadnager-Befall künftig nachweisen?
Ein Befall kann über regelmäßige Sichtkontrollen durch geschultes Personal, über giftfreie Indikator- bzw. Monitoringköder sowie über digitale Sensor- und Fallensysteme dokumentiert werden. Diese Nachweise bilden die Grundlage, um Giftköder überhaupt einsetzen zu dürfen.
Welche Alternativen zur Dauerbeköderung stehen zur Verfügung?
Zu den Alternativen zählen visuelle Kontrollen durch geschultes Fachpersonal, der Einsatz giftfreier Non-Tox-Lockmittel zur Befallserkennung sowie digitale Fernüberwachung mit funkbasierten Fallensystemen. So bleibt der Schutz erhalten, ohne dauerhaft Gift auszubringen.
Wie verlässlich arbeiten digitale Überwachungssysteme?
Moderne Monitoringsysteme melden Aktivität rund um die Uhr und in Echtzeit. Dadurch werden Auffälligkeiten oft früher erkannt als bei reinen Sichtkontrollen, und Maßnahmen lassen sich gezielter und dokumentiert einleiten.
Welche Vorteile bringen mir digitale Lösungen?
Digitale Systeme reduzieren den Einsatz von Giften, liefern lückenlose Dokumentation für Audits und Zertifizierungen, sparen Wegezeiten durch Fernüberwachung und ermöglichen ein schnelleres, gezieltes Eingreifen bei tatsächlichem Befall.
Was geschieht, wenn ich nicht umstellen möchte?
Nach Ablauf der Übergangsfristen ist die dauerhafte, befallsunabhängige Beköderung mit antikoagulanten Wirkstoffen rechtlich nicht mehr zulässig. Wer nicht umstellt, riskiert Lücken im Hygienekonzept sowie Probleme bei Audits und Zertifizierungen. Eine rechtzeitige Anpassung ist daher empfehlenswert.
Wie bereite ich mich am besten vor?
Am besten prüfen Sie frühzeitig Ihr bestehendes Schädlingskonzept, klären den Bedarf an Monitoring- und Fernüberwachungssystemen und planen die Umstellung gemeinsam mit einem Fachbetrieb. So bleibt genügend Zeit, um die neuen Vorgaben reibungslos umzusetzen. Sprechen Sie uns dazu gerne an.